Nachdem das Oberverwaltungsgericht im vorangegangenen Jahr die alten Pläne abgelehnt hatte, stellte Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) am 6. Dezember 2016 die neuen Regionalpläne zum Ausbau der Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein vor. Zu den aktuell 3 100 Windrädern im Land sollen nun weitere 500 bis zum Jahr 2025 hinzukommen. Diese sollen erheblich stärkere Leistungen bringen und die Stromproduktion von bisher 6,5 Gigawatt auf zehn Gigawatt steigern. Ziel der Landesregierung ist es, Schleswig-Holstein zu einem der größten Windstrom-Exporteure aufzubauen, um so den Strom aus Atomkraftwerken und fossilen Brennstoffen effizient und ebenso klimafreundlich ersetzen zu können.

Die neuen Windanlagen sollen auf 354 Vorranggebiete, also Flächen, auf denen die Windräder vorrangig zulässig sind, aufgeteilt werden. Diese machen zwei Prozent der Landesfläche aus. Besonders stark ist der Kreis Rendsburg-Eckernförde betroffen. Nordfriesland und Dithmarschen sollen hingegen etwas entlastet werden. Für die 1 300 Windkraftanlagen, die aktuell nicht in solch einem Vorranggebiet stehen, gilt bis Ende ihrer Funktionsfähigkeit Bestandsschutz. Die neuen Windräder sollen jedoch ausschließlich auf den vorgesehenen Flächen erbaut werden, um das willkürliche Aufstellen von Windanlagen, welches auch als Wildwuchs bezeichnet wird, zu stoppen.

Allerdings stößt dieser Regionalplan bei den betroffenen Gemeinden auf Ablehnung. Die Bürgerinitiative Gegenwind startete gleich zwei Volksinitiativen, die neben der Lärmbelästigung auch den zu geringen Abstand zu Wohngebieten kritisieren. Dieser beträgt aktuell bei Einzelwohnbauten 400 Meter und 800 Meter bei Siedlungen. Die Volksinitiativen fordern allerdings das Zehnfache des Mindestabstands. Darüber hinaus wird eine stärkere Beteiligung der Gemeinden bei der Wahl der Standorte verlangt. Unterstützt werden die Volksinitiativen dabei von der Piratenpartei. Von den Befürwortern, wie dem grünen Koalitionspartner der SPD, wird die Planung als gerecht und transparent gelobt. So gibt die Landesregierung allen Bürgern die Möglichkeit, bis Ende Juni 2017 zu den Plänen Einwände zu äußern und Stellung zu beziehen. Die Planentwürfe und genauen Karten der geplanten Vorranggebiete sind im Internet auf www.schleswig-holstein.de zu finden.

Titelbildquelle: Ainsley Baldwin

Autor*in

Johanna studiert seit dem Wintersemester 2016/17 Deutsch und Soziologie an der CAU. Sie ist seit Oktober 2016 Teil der ALBRECHT-Redaktion. Von Juli 2017 bis Januar 2019 war sie als Ressortleiterin für die Kultur verantwortlich. Sie war von Februar 2019 bis Januar 2022 Chefredakteurin des ALBRECHT.

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