Die Frage der angemessenen Kleidung ist in allen Gesellschaften Aushandlungssache, abhängig von Ort, Situation und kulturellen Vorannahmen. In Deutschland geht die Tendenz schon seit mehreren Jahrzehnten zu einer immer größeren Liberalität in Fragen des äußeren Erscheinungsbildes. Auffällige Frisuren und Kleidungsstücke, Tätowierungen und Piercings – vor wenigen Jahrzehnten noch weithin als Provokation betrachtet und gesellschaftlich sanktioniert – sind heute für viele Menschen schlicht Teil der gesellschaftlichen Normalität geworden.

Vor diesem Hintergrund erscheint die Entscheidung des Präsidiums der CAU, einer muslimischen Studentin in Lehrveranstaltungen das Tragen des Gesichtsschleiers (Niqab) zu untersagen, überraschend. Warum muss der individuellen Entfaltung der Studierenden ausgerechnet an dem Punkt Grenzen gesetzt werden, wo eine islamische Religiosität zum Ausdruck gebracht wird? Verbirgt sich hinter der Begründung der Maßnahme – die Sicherung der offenen Kommunikation – in Wirklichkeit eine islamophobe Logik? Der Beifall von Seiten islamfeindlicher Kreise in Politik und Gesellschaft blieb erwartungsgemäß nicht aus, während einige Fachschaften und Hochschulpolitikerinnen den Beschluss scharf kritisierten.

Doch geht es hier wirklich um „den Islam“ und „die Muslime“, wie sowohl die Rechtspopulisten als auch einige ihrer Kritiker glauben mögen? Auch in muslimischen Mehrheitsgesellschaften ist der Gesichtsschleier durchaus ein kontroverses Kleidungsstück. Über ihn wird diskutiert und gestritten, nicht wenige empfinden ihn als Irritation oder Provokation. Aus der Sicht dieser Menschen steht der Gesichtsschleier für die beunruhigende Ausbreitung einer ultrakonservativen, teilweise extremistischen Strömung innerhalb des Islams, dem Salafismus.

Die Erfahrung zeigt: Wo Salafist*innen Einfluss auf das Alltagsleben gewinnen, üben sie häufig Konformitätsdruck auf weniger streng praktizierende Muslime aus und bemühen sich mit allen Mitteln, deren Freiheit einzuschränken. Muslimische Frauen sind dabei oft die ersten Leidtragenden. Viele Muslim*innen – in der arabischen Welt wie in Europa – sehen deshalb ihre religiösen Werte und ihren Lebensstil durch den Salafismus bedroht und befürworten seine Eindämmung, auch durch staatliches Handeln. Die algerische Regierung kündigte beispielsweise im September 2018 ein Niqab-Verbot in Schulen und Behörden an, auch in Ägypten stand im November 2018 eine ähnliche Initiative zur Debatte, blieb aber erfolglos.

Die Legitimität und der Nutzen solcher Maßnahmen sind allerdings höchst umstritten. Konservativere Stimmen argumentieren meist, dass eine kulturell verankerte und islamrechtlichlegitimierte Praxis wie der Gesichtsschleier in einem islamischen Land erlaubt sein müsste – was übrigens nicht unbedingt heißt, dass dies auch in Europa so sein sollte. Auch aus dem progressiven und feministischen Lager gibt es Gegenstimmen gegen ein Niqab-Verbot. Sie wenden ein, dass ein solches Verbot die gesellschaftliche Teilhabe und die Lebenschancen von Frauen zusätzlich einschränken und sie damit noch stärker den patriarchalen Strukturen ihres Milieus ausliefern würde. Welche Folgen hat es, wenn diesen Frauen auch noch das Recht auf Bildung verweigert wird? Solche Argumente müssen natürlich auch in Deutschland erwogen werden.

Auf der anderen Seite stehen wiederum arabische Feminist*innen wie etwa die ägyptisch-amerikanische Journalistin Mona Eltahawy, die sich dezidiert für ein Niqab-Verbot in westlichen Gesellschaften ausgesprochen hat. Aus ihrer Sicht – welche übrigens der Argumentation des CAU-Präsidiums ähnelt – bricht der Gesichtsschleier einen ungeschriebenen Gesellschaftsvertrag. Mitglieder einer freien Gesellschaft sollten sich gegenseitig die „Möglichkeit zur vollen Interaktion“ geben – einschließlich der nonverbalen Kommunikation.

An diesen Beispielen zeigt sich: Der Umgang mit dem Gesichtsschleier ist sowohl eine innermuslimische als auch eine gesamtgesellschaftliche Problematik. Unterschiedliche Situationen erfordern dabei unterschiedliche Antworten, eine einfache Lösung für alle Fälle gibt es nicht. Auch im Kieler Fall sind neben der individuellen Freiheit der Studentin – die selbstverständlich in einem Rechtsstaat wie Deutschland hohe Priorität genießt – die Rechte der Mitmenschen und die Regeln eines friedlichen und respektvollen Zusammenlebens zu berücksichtigen. Diese sind, wie anfangs erwähnt, Aushandlungssache. Wir alle, Studierende, Lehrende und Universitätsverwaltung, haben jetzt die Chance, durch sachlich geführte Debatten einen Beitrag zu dieser gesamtgesellschaftlichen Aushandlung zu leisten.

Dr. Sebastian Elsässer hat Islamwissenschaft, Politikwissenschaft und VWL studiert und arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Orientalistik der CAU.

Autor*in

Hier veröffentlicht DER ALBRECHT seine Gastartikel – eingesandt von Studierenden, Professor*innen und Leser*innen der Zeitung.

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