Bild: Benno Jonitz

Dominik Hohnsbehn ist Diplom-Pädagoge mit einem Lehrauftrag an der Universität Kiel zu den Themen Sexualpädagogik, frühkindliche Sexualentwicklung und themenzentrierte Interaktion. Seit 2006 ist er als Sexualpädagoge und Schwangerschaftskonfliktberater bei pro familia in der Beratungsstelle Kiel tätig. DER ALBRECHT spricht mit ihm im Interview über das Thema Schwangerschaftsabbrüche.

Bild: Benno Jonitz

DER ALBRECHT: Du arbeitest in der pro familia – Beratungsstelle Kiel unter anderem als Schwangerschaftskonfliktberater. Was kann ich mir genau darunter vorstellen? 

Dominik Hohnsbehn:  Zu uns können Personen kommen, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden. Das Ziel dieser gesetzlichen Pflichtberatung ist es, Menschen die Möglichkeit zu bieten, noch einmal alle Aspekte, die mit einer Schwangerschaft zusammenhängen, zu betrachten. Wir wollen diesen Menschen damit helfen, eine eigenständige Entscheidung treffen zu können.   

Unabhängig vom genauen Verlauf, bekommen die Personen nach dem Gespräch eine Bescheinigung von uns ausgestellt. Entweder nutzt sie die Bescheinigung, um einen Abbruch vornehmen zu lassen, oder sie entscheidet sich nach dem Gespräch doch noch einmal anders. Diese Rückmeldung bekommen wir jedoch nicht. Wir gehen aber davon aus, dass die Personen, die sich wirklich entschieden haben, den Abbruch auch durchführen.  

Wie läuft so ein Schwangerschaftskonfliktgespräch ab? 

Der Verlauf des Beratungsgespräch ist durch einen gesetzlichen Rahmen ungefähr vorgegeben: Zunächst klären wir die Person über die aktuelle Gesetzeslage auf und erläutern, inwiefern ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist. Des Weiteren müssen Fragen geklärt werden, in welcher Situation sich die Person befindet, in welcher Schwangerschaftswoche sie ist und ob die Schwangerschaft bereits vom Arzt bestätigt ist. Es wird auch auf weitere Fragen der jeweiligen Person eingegangen. Sind alle Lebensumstände abgefragt, wird die Entscheidungsfindung beleuchtet, also was es für die Person bedeuten würde, wenn die Schwangerschaft ausgetragen, und was, wenn sie abgebrochen werden würde. Und dann gibt es noch die Möglichkeit über soziale Hilfen zu sprechen, wenn zum Beispiel aufgrund von finanziellen Nöten ein Abbruch in Erwägung gezogen wird. Das ist so ein typischer Verlauf einer Schwangerschaftskonfliktberatung. Das Gespräch dauert ungefähr eine Stunde. Es ist auch möglich weitere Beratungstermine zu vereinbaren, wichtig ist nur zu beachten, dass die Person die zwölfte Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten hat, da ansonsten ein Schwangerschaftsabbruch gesetzlich nicht mehr möglich ist.  

Wie alt sind eure Klient*innen? 

Das Spektrum geht von 14 bis Ende 40. Tatsächlich sind auch Frauen dabei, die dachten, bereits schon in der Menopause zu sein und dann doch nochmal schwanger geworden sind. Das sind aber eher die Ausnahmen. Der Großteil der Personen, die herkommen, sind zwischen 20 und 30, also in dem Alter, wo man denken würde, das wäre die Zeit der Familienplanung, aber aus verschiedenen Gründen ist es dann eben nicht der richtige Zeitpunkt. Auch wenn es vom Alter und vielleicht sogar von der Lebenssituation objektiv betrachtet ganz passend wäre, gibt es ja immer individuelle Gründe, warum es eben nicht passt. Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch in diesem Alter sind meistens beruflicher Natur, die partnerschaftliche Situation oder finanzielle Gründe. 

Es ist aber tatsächlich nicht so, dass wir hier enorm viele minderjährige Schwangere hätten, die ins Beratungsgespräch kommen. Es gibt in Deutschland generell kein Teenagerschwangerschaftsproblem, sondern eine breite altersmäßige Verteilung von Schwangerschaften, die nicht gewollt sind. Das Bild von ganz jungen Mädchen, die nicht verhüten konnten und deswegen schwanger sind, ist nicht richtig.  

Ist der Schwangerschaftsabbruch kostenfrei? 

Der Abbruch ist nicht kostenfrei. Das liegt daran, dass es sich hier um einen Straftatbestand handelt, der unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt. Der Schwangerschaftsabbruch ist angesiedelt im Strafgesetzbuch §219. Wenn die Schwangerschaft durch ein Gewaltverbrechen entstanden ist, gibt es eine sogenannte kriminologische Indikation, oder wenn ein medizinischer Grund vorliegt, warum die Schwangerschaft nicht fortgesetzt werden darf, die sogenannte medizinische Indikation. Dann wird der Abbruch auch übernommen.  

Alle Voruntersuchungen, die mit einem Schwangerschaftsabbruch zusammenhängen sind Gesundheitsleistungen, nur der Abbruch an sich nicht. Hier fallen Kosten zwischen 350 und 700 Euro an. Es gibt allerdings eine Kostenübernahme der Krankenkasse für Personen, die kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben, zum Beispiel für Schüler*innen, Auszubildende, Student*innen, oder Personen mit einem sehr geringen Gehalt. 

Was sind die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs?  

Es gibt den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch mittels Tabletten und den chirurgischen Abbruch per Absaugvorrichtung.

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch läuft so ab, dass nach dem Beratungsgespräch beim Arzt oder der Ärztin eine Tablette eingenommen wird, die verhindert, dass die Schwangerschaftsfrucht weiterwachsen kann. Damit ist die Schwangerschaft beendet. 24 bis 48 Stunden später wird eine zweite Tablette eingenommen, welche krampfauslösend ist, sodass das Schwangerschaftsgewebe ausgeblutet wird. Das kann sich wie eine eingeleitete Fehlgeburt vorstellt werden. Die medikamentöse Methode ist eine sehr bewusste Methode sich von der Schwangerschaft zu verabschieden. Das ist aber auch genau der Grund, warum sich das einige Personen gar nicht vorstellen können. Es ist keine Narkose notwendig, für den Körper also relativ schonend. 1 bis 2 Wochen nach dem Schwangerschaftsabbruch muss zur Kontrolle ein Ultraschall gemacht werden. Der medikamentöse Abbruch kann nur bis zur neunten Schwangerschaftswoche durchgeführt werden, danach wäre die Schwangerschaftsfrucht zu groß.  

Der chirurgische Eingriff kann ungefähr ab der sechsten Schwangerschaftswoche angewendet werden, früher nicht. Die Person bekommt eine 15-minütige Vollnarkose, der Eingriff an sich dauert meistens nicht länger als zehn Minuten. Der Muttermund wird gedehnt, sodass eine Absaugkanüle in die Gebärmutter eingeführt und die Schwangerschaftsfrucht zusammen mit der Gebärmutterschleimhaut rausgesaugt werden kann. Zehn Tage nach dem Eingriff darf die Person nicht baden, keinen Geschlechtsverkehr haben und keinen Tampon benutzen. 

Mir ist aufgefallen, dass du Schwangerschaftsfrucht und nicht Baby oder Kind sagst. Warum?

Genau, ich sage entweder Schwangerschaftsgewebe oder Schwangerschaftsfrucht. Ich sage auch manchmal Embryo, aber niemals Kind oder Baby. Das wäre auch nicht richtig. Es ist weder das eine noch das andere. Es ist tatsächlich ein Embryo, wenn die Schwangerschaft bereits ein paar Wochen alt ist. Wenn die Schwangerschaft noch am Anfang ist, dann handelt es sich um Schwangerschaftsgewebe, oder ganz platt gesagt um einen Zellklumpen, der auch noch nicht wirklich in der Form ist, wie man sich einen Embryo vorstellt. Es sind geteilte Zellen mit Schwangerschaftsgewebe drum herum und mit der Schleimhaut der Gebärmutter.  

Könnt ihr Ärzte empfehlen oder Namen von Ärzt*innen weitergeben, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, oder ist das gesetzlich nicht erlaubt? 

Wir haben den gesetzlichen Auftrag darüber zu informieren, wer Schwangerschaftsabbrüche anbietet und wie das gemacht wird, das heißt wir dürfen definitiv auch Namen nennen und haben hier auch eine Ärzteliste für Kiel. Das Problem ist, dass wir immer aufpassen müssen, dass die Liste aktuell bleibt. Wir sind also immer davon abhängig, dass wir entweder einen guten Kontakt zu den Praxen haben oder wir das zum Beispiel von Klient*innen erzählt bekommen, die irgendwo dort waren. Es gibt keine verlässliche zentrale Liste, in der tatsächlich alle Ärzt*innen und Kliniken aufgelistet sind, die Abbrüche vornehmen. Die soll es zwar nach der Reform §219a bei der Bundesärztekammer geben, aber die Liste ist sehr lückenhaft, da der Eintrag darauf freiwillig ist.  

Je nachdem wo man wohnt, ist das Angebot für einen Schwangerschaftsabbruch auch gar nicht so groß. In Kiel haben wir sechs Anlaufstellen, davon eine Klinik, und der Rest sind Praxen. Die Bundesländer haben den gesetzlichen Auftrag, dafür zu sorgen, dass flächendeckend eine Versorgung gewährleistet ist. Flächendeckend ist aber ein dehnbarer Begriff, und deswegen gibt es tatsächlich Orte in Deutschland, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz, wo es gar keinen Arzt oder eine Ärztin gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die betroffenen Personen müssen immer ins Saarland oder nach Baden-Württemberg fahren. Das ist schrecklich. 

Was sind denn die Argumente von Abtreibungsgegnern? 

Die Hauptargumentation ist, dass schon die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle als Leben und als Mensch definiert wird. Das sei göttlich oder schützenswert, und darf nicht willentlich beendet werden. Das ist, glaube ich, die Basis von Abtreibungsgegner. Dann wird das oft Mord genannt. Auf einer anderen schlimmen Internetseite werden Abtreibungen mit dem Holocaust verglichen. Ein Zellklumpen wird mit einem lebenden Menschen verglichen, das hinkt, finde ich. Der Zellklumpen wäre außerhalb des Körpers nicht überlebensfähig und deswegen finde ich es schon wichtig zu betonen, dass eben die Person, die schwanger ist, das Recht hat über ihren Körper zu bestimmen und in Deutschland bis zur 12. Woche straffrei einen Abbruch machen darf. Das ist aber auch ein willkürlich gesetzter Zeitpunkt und hat medizinisch oder anderweitig gar keine Bewandtnis. Das ist einfach irgendein Zeitpunkt, der gewählt wurde, vielleicht damit die Frucht noch nicht zu groß ist.  

Dadurch, dass der Schwangerschaftsabbruch noch immer im Strafgesetzbuch verankert ist, könnte der Anschein entstehen, die Gesellschaft sei noch nicht so weit. Wie sieht du das? 

Es gibt ein gesellschaftliches Klima, was sagt, die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs sei ganz wichtig, es sei ein Frauenrecht, oder es sollte ein Frauenrecht sein. Schwangerschaftsabbrüche sollten raus aus dem Strafgesetzbuch, weil es einfach sehr stigmatisierend für alle Beteiligten ist, sowohl für die Personen, die den Abbruch durchführen lassen, als auch für die Ärztinnen und Ärzte. Es sollte ein liberalerer Umgang mit dem Thema herrschen, dass die Entscheidung der Frau obliegt, auch ohne Zwangsberatung zum Beispiel. Das wäre auch eine Forderung von uns, obwohl wir natürlich von dieser gesetzlichen Regelung profitieren. Wir sagen trotzdem, dass wir es nicht richtig finden, dass Personen gezwungen werden, diese Beratung zu machen. Wir glauben daran, dass die Personen eine Entscheidung treffen können, ohne dass es eine Zwangsberatung gibt. Das Angebot einer freiwilligen Beratung sollte es natürlich weiterhin geben. 

Ich bin auch ganz bewusst als Mann Schwangerschaftskonfliktberater geworden. Dieses Signal, als Mann Schwangerschaftsberatung anzubieten, weil ich das Recht der Personen anerkenne, die in so einem Konflikt stecken, das finde ich so wichtig. Ich finde Männer, die Frauen das verbieten wollen, unerhört. Als Mann zu sagen, „Ich entscheide über den Körper der Frau“, das wäre genau mein Konterpunkt. Genau andersherum. Es ist nur die Entscheidung der Frau. 

Vielen Dank für das Gespräch 

Autor*in

Anika studiert BWL an der Fachhochschule Kiel. Seit September 2019 ist sie beim ALBRECHT als Redakteurin tätig, seit Januar 2020 zusätzlich als Ressortleiterin der Gesellschaft.

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