Am 26. März hat das EU-Parlament der Reform des Urheberrechts, zu denen auch die umstrittenen Upload-Filter gehören, mit einer Mehrheit von 74 Stimmen komplett zugestimmt. Besser bekannt ist diese Reform als ‚Artikel 13‘, beim Urheberrecht geht es um das Recht am geistigen Eigentum. Im Internet ist es oftmals schwierig, dieses Recht zu schützen und es kann passieren, dass Künstler*innen nicht ausreichend für ihre Werke vergütet werden. Durch die Reform soll dieses Problem gelöst werden.

Artikel 13 (inzwischen umbenannt in Artikel 17) sieht vor, dass zukünftig Online-Plattformen wie Google oder Youtube für die Inhalte haften. Bisher mussten nur diejenigen haften, die diese Inhalte hochgeladen haben. Allerdings sind nur die Plattformen betroffen, die mit urheberrechtlich geschützten Werken auch Geld verdienen. Nichtkommerzielle Plattformen wie Online-Enzyklopädien (beispielsweise Wikipedia) sind von dieser Richtlinie ausgenommen.

Zu Artikel 17 gehört auch Artikel 11 (inzwischen unbenannt in Artikel 15), das sogenannte Leistungsschutzgesetz. Dabei geht es um die Verlinkung zu Inhalten von Presseverlagen. Wenn Stichworte bei Google eingegeben werden, dann werden unter der Rubrik „News“ Artikel und Videos zu diesem Thema vorgeschlagen, meistens mit einem kurzen Vorschautext. Da Google davon profitiert, aber dafür nichts an die Verlage zahlt, soll nun auch dieser Artikel geändert werden.

Um herauszufinden, ob es sich bei hochgeladenen Inhalten um urheberrechtlich geschütztes Eigentum handelt, wird ein Computerprogramm, der Upload-Filter, eingesetzt. Dieser prüft alle Fotos und Videos und vergleicht sie mit geschütztem Material. Kommt es zu einer Übereinstimmung, dann werden die Inhalte gelöscht oder gar nicht erst zum Hochladen freigegeben.

An dieser Reform gibt es einige Kritik. Upload-Filter seien anfällig für Fehler und könnten Inhalte löschen, bei denen es sich eigentlich nicht um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Außerdem könnten sich kleinere Plattformen die Reform nicht leisten, während sich bei den großen nicht viel ändern wird. Wenn also außerhalb der EU neue Plattformen entstehen, könnte es sein, dass wir in der EU nicht daran teilhaben können, da diesen Plattformen die Haftung zu teuer wäre. Auch viele Künstler*innen sehen die Reform kritisch, denn obwohl es wichtig ist, dass alle für ihre Leistung vergütet werden, sind gerade kleine Künstler*innen auch auf die Verbreitung ihrer Werke angewiesen, um mehr Aufmerksamkeit zu erhalten. Viele Nutzer*innen sehen auch die Meinungsfreiheit in Gefahr.

Deswegen gab es am 23. März Demonstrationen in vielen Städten ganz Europas gegen die Reform, bei denen zehntausende Menschen teilnahmen. Diesen Demonstrationen ist eine Online-Petition vorangegangen, die mit fast fünf Millionen Unterschriften zu den größten Petitionen weltweit gehört.

Genützt hat es den Gegnern allerdings nicht, denn das EU-Parlament hat für die Reform gestimmt. Anfang April wird nun der EU-Rat den Entwurf prüfen. Erst wenn der Rat dafür stimmt, wird die Reform auch mit Gesetzen durchgesetzt. Dafür hat das Parlament zwei Jahre lang Zeit. Aufgrund der ‚Sperrminorität‘ braucht es aber nur vier Mitgliedstaaten, die mindestens 35 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung stellen, um diesen Beschluss noch zu verhindern. Deswegen könnte der Entwurf gekippt werden, wenn Deutschland dagegen stimmt. Gegner der Reform können nun noch versuchen, die Bundesregierung zu überzeugen – immerhin steht auch im Koalitionsvertrag, dass die Regierung eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern als unverhältnismäßig ablehnen würde.

Unabhängig davon, wie die persönliche Einstellung gegenüber der Reform ist, ab jetzt heißt es abzuwarten, was der Rat im April beschließen wird.

Autor*in

Eileen studiert Soziologie/Philosophie und ist seit Januar 2022 die Chefredakteurin. Sie leitete von Februar 2019 bis Anfang 2020 das Ressort für Gesellschaft. Danach war sie stellvertretende Chefredakteurin. Außerdem werden viele der Illustrationen im Albrecht von ihr gezeichnet.

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