Der Deutsche Juristinnenbund ist ein Zusammenschluss von Juristinnen, Volks- und Betriebswirtinnen. Er beschäftigt sich mit Themen, die Gleichberechtigungs- und Gleichstellungsbezug haben. Lena Gumnior ist als Studentin Mitglied geworden und vor eineinhalb Jahren der Strafrechtskommission beigetreten, die aus Richterinnen, Staatsanwältinnen und anderen Frauen, die wie sie aus der Wissenschaft kommen, besteht. Als Vertreterin der Kommission hielt Lena am Weltfrauentag 2021 im Rahmen einer Veranstaltung der Philosophischen Fakultät der CAU einen Vortrag über die juristische Betrachtung von Femiziden, der Tötung von Frauen. Im Interview mit DER ALBRECHT spricht sie über die Datenlage von geschlechtsbezogenen Tötungen in Deutschland und der Sensibilisierung von Richter:innen. 

DER ALBRECHT: Mit welcher Motivation bist du dem Deutschen Juristinnenbund beigetreten? 

Lena: Ich fand es wichtig, sich mit den Frauen zu vernetzen und zu erfahren, was sie machen und wie sie dahin gekommen sind, wo sie jetzt sind. Ich finde es auch gut, Vorbilder zu haben. Der Strafrechtskommission bin ich beigetreten, weil ich Lust hatte, inhaltlich zu arbeiten und es spannend finde, nah am politischen Geschehen zu sein. Ich glaube, die Strafrechtskommission ist eine wichtige Stimme. Sie bearbeitet alle Themen, die im Strafrecht einen Gleichstellungsbezug aufweisen. Gewalt an Frauen ist ein wichtiges Thema, aber auch die Debatte um die Strafbarkeit von Catcalling. Wir bekommen auch Anfragen vom Justizministerium, zu bestimmten Themen oder Gesetzen Stellung zu nehmen.  

Du hast die Gewalt an Frauen gerade angesprochen. Welche Beobachtungen habt ihr gemacht? 

Erstmal ist es wichtig zu sagen, dass es in Deutschland keine allgemeine Stelle gibt, die die Fälle sammelt. Anders ist es in Spanien: Da gibt es eine Behörde, die Gewalt an Frauen erfasst. Was wir in Deutschland haben, ist die polizeiliche Kriminalstatistik. Da aber nicht immer die Polizei gerufen wird, ist das eine Hellfeld-Studie und über das Dunkelfeld wissen wir wenig. Dabei sind wir auf die Hilfe von Sozialwissenschaftler:innen und Kriminolog:innen angewiesen. Das ist auf jeden Fall ein interdisziplinärer Bereich. Wir wissen auch über Partnerschaftsgewalt nur deshalb viel, weil diese konkrete Art der Täter-Opfer-Beziehung separat erfasst wird. Aus der Kriminalstatistik können wir entnehmen, dass die größte Gruppe von Gewalt an Frauen die Partnerschaftsgewalt ist. Statistisch gesehen kann man sagen, dass jeden dritten Tag in Deutschland 2019 eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet wurde und jede Stunde eine Frau Opfer von partnerschaftlicher Gewalt wurde.  

Welche Motive können dahinterstehen? 

Die Beziehungen sind oft schon gewaltbelastet gewesen, bevor es zum Femizid kommt. Sie muss aber nicht gewaltbelastet gewesen sein. Die Motivlage, die dahintersteckt, ist das patriarchale Besitzdenken. Die Gewalt entsteht oft in Trennungssituationen, weil der Mann Angst hat, dem beraubt zu werden, was er nicht verlieren will. So ist eine Frau besonderes gefährdet, wenn ein Mann seinen vermeidlichen patriarchalen Besitzanspruch dadurch durchsetzt, dass er sie tötet.  

Du hast den Begriff Femizid gewählt. Was steckt hinter diesem Begriff und wie wird er benutzt?  

Die Problematik ist, dass die Nutzung des Begriffs nicht einheitlich ist. Wir sprechen immer dann von Femiziden, wenn wir von einer geschlechtsbezogenen Tötung sprechen – also wenn eine Frau getötet wird, weil sie eine Frau ist. Das schließt auch nicht-binären Personen ein, die als weiblich gelesen werden. Das sind oft Fälle, hinter denen ein patriarchales Besitzdenken steht. Neben der Tötung von Frauen durch ihren (Ex-)Partner sind das zum Beispiel Tötungen von Frauen und Mädchen im Namen der sogenannten Ehre, von Frauen in politischen Ämtern oder im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität.  

Welche Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass der Begriff aktuell nicht einheitlich genutzt wird? 

Wenn wir uns das deutsche Recht anschauen, ist ein großes Problem die Anerkennung des Begriffs Femizid. Die Arbeit und auch die Anerkennung des Femizids würde durch eine verbindliche Begriffsbestimmung erleichtert werden. Dazu zählt, dass zunächst anerkannt wird, dass es Femizide gibt und wir uns auf eine einheitliche Definition einigen können. Der größte Widerstand besteht darin, anzuerkennen, dass es Tötungen gibt, hinter denen ein strukturelles Missverhältnis von Macht steht.  

Ist das euer Ziel, den Begriff Femizid als juristischen Tatbestand anerkennen zu lassen? 

Wir haben die rechtlichen Möglichkeiten Femizide schuldangemessen zu bestrafen. Wir haben den Mordtatbestand, der Mordmerkmale wie niedrige Beweggründe voraussetzt. Die Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist und aus patriarchalem Besitzdenken, sollte in der Regel ein niedriger Beweggrund sein. Wir setzen uns dafür ein, dass das Recht einheitlich angewandt wird. Aus unserer Sicht liegen die Probleme nicht in den juristischen Mitteln, sondern bei der fehlenden einheitlichen Rechtsanwendung. Es gibt Richter:innen, die dafür sensibilisiert sind, aber es gibt auch welche, die das nicht sehen. Zum Beispiel ist das Missverhältnis für viele Richter:innen bei Morden im Namen der sogenannten Ehre leicht zu erkennen, aber bei Taten, die der eigenen Sozialisation entsprechen, wird die Dynamik oft nicht erkannt. Das passiert, wenn die Motive bei einer Trennung leichter nachvollzogen werden können. Wir haben also keine Rechtsschutzlücke, die einen eigenen Straftatbestand erforderlich macht. Wir haben ein Problem mit der Rechtsanwendung. Daran müssen wir arbeiten. Ein Aspekt ist die Ausbildung von Richter:innen, damit sie wissen, wie mit solchen Fällen zu verfahren ist, und eine patriarchale Struktur erkannt wird, wenn sie vorliegt. Es gibt trotzdem Möglichkeiten, wie wir gesetzgeberisch tätig werden könnten: Im Strafgesetzbuch sind Strafzumessungsgründe geregelt, das sind alle Gründe, die sich Richter:innen anschauen, wenn sie die Strafe bilden. Da könnte das Merkmal der geschlechtsspezifischen Beweggründe aufgenommen werden. Einen eigenen Straftatbestand braucht es im deutschen Recht aber eigentlich nicht. 

Werdet ihr mit dem Argument, dass die Strafen im deutschen Recht schon enthalten sind, oft konfrontiert, wenn ihr die Beachtung von geschlechtsspezifischen Tötungen hervorheben möchtet?  

Menschen aus der Rechtsanwendung betonen oft, dass der Einzelfall betrachtet werden muss. Das stimmt auf jeden Fall. Aber es ist auch wichtig, dass Menschen sich der Dynamiken bewusst sind. Die richterliche Unabhängigkeit schließt nicht aus, dass Richter:innen sich auf bestimmten Gebieten fortbilden müssen. Wir haben hier – nicht nur in Deutschland – ein gesellschaftliches Problem und müssen uns daher überlegen, wie wir mit der Problemlage umgehen. Ob wir jetzt einen Tatbestand Femizid einführen oder nicht – das wird erstmal keine Frau retten. Der Schwerpunkt muss im präventiven Bereich liegen, also bei Fortbildungsverpflichtungen und der Sensibilisierung von Polizeibeamt:innen, die Gewaltsituationen erkennen sollen, bevor sie eskalieren. Wichtig ist auch ein interdisziplinäres Fallmanagement zwischen Polizei, Beratungsstätten und Frauenhäusern.   

Nehmt ihr wahr, dass über Prävention und gesellschaftliche Missverhältnisse in den letzten Jahren mehr gesprochen wird? 

Die Veranstaltung am Weltfrauentag hat gezeigt, dass es ein großes Interesse gibt, über das Thema zu sprechen. Ich weiß nicht, ob es diese Resonanz vor zehn Jahren so gegeben hätte. Es ist der erste Schritt, um mehr Druck auf die Politik ausüben zu können, damit im präventiven Bereich mehr getan wird. Das betrifft die Erreichbarkeit von Frauenhäusern oder den Zugang zu einer Dolmetscherin, wenn jemand nicht Deutsch spricht. Auch wenn man nicht betroffen ist, ist es aus Solidarität wichtig, ein Auge darauf zu haben, wie die Beratungssituation in der eigenen Stadt ist. 

Was sind die Schritte, die ihr geht, um euch aktiv für Präventionsmaßnahmen einzusetzen? 

Wir haben Ende letzten Jahres ein Policy-Paper zu Partnerschaftsgewalt und Trennungstötungen geschrieben, in dem wir die aktuelle Rechtslage und den Handlungsbedarf dargestellt haben. Diese Arbeit versuchen wir prominent zu platzieren. Außerdem sitzen wir an verschiedenen Runden Tischen, bei denen wir unsere juristische Sichtweise einfließen lassen können. Unsere Aufgabe ist auch das juristische Monitoring und bei Stellungnahmen bringen wir die Themen ein, die aus unserer Sicht wichtig sind. Der Deutsche Juristinnenbund ist keine Beratungsstelle – das sind die Expert:innen in den Frauenhäusern vor Ort. Wir versuchen, juristisch zu beurteilen, was verändert werden kann oder muss. Zum Beispiel arbeiten wir an der Umsetzung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Frauen. Deutschland hat das Abkommen ratifiziert, was nicht bedeutet, dass es auch vollständig umgesetzt ist. Wir zeigen auf, wo es noch Defizite gibt. Es ist wichtig, dass zivilgesellschaftliche Organisationen ein Auge darauf haben und Druck auf die Politik auswirken. Präventiver Gewaltschutz an Frauen scheint in der Politik eher unbeliebt zu sein: Alles, was präventiv ist, kostet viel Geld und ist schwierig umzusetzen. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir Druck machen. 

Wie schätzt du den Einfluss des Deutschen Juristinnenbundes auf die Politik ein? 

Im Gewaltschutz zu Frauen sind wir sehr gut aufgestellt, da wir viele juristische Expert:innen haben. Wir werden auch oft angefragt, was erstmal sehr gut ist. Was am Ende übrigbleibt von einer Stellungnahme und in Gesetzesentwürfe einfließt, ist eine Frage von politischen Mehrheiten. Irgendwo endet unser Einfluss also. Aber man darf auch nicht vergessen, dass wir das alle im Ehrenamt machen – natürlich sehr gerne und mit viel Leidenschaft. Da hauen wir uns schon mal ein Wochenende mit um die Ohren. 

Bei deinem Vortrag am Weltfrauentag gab es noch eine ausführliche Diskussionsrunde. Was nimmst du von Veranstaltungen mit, bei denen du über deine Arbeit im Juristinnenbund berichtest? 

Bei meinem Vortrag am Weltfrauentag gab es ein großes Interesse an der Medienberichterstattung. Ich habe Lust, mich näher mit dem Presserecht zu beschäftigen. Es gibt die freiwillige Selbstverpflichtung der dpa, nicht von Familientragödien oder Eifersuchtsdramen zu sprechen. In der Diskussion haben wir aber alle gemerkt, dass die Lokalblättchen trotzdem von Familientragödien schreiben. Da fände ich es spannend, zu verstehen, wie man dem entgegenwirken kann. Bei der Veranstaltung ist auch aufgefallen, dass Femizide ein sehr weibliches Thema ist, es waren fast nur weiblich gelesene Menschen da. Es wäre schön, wenn sich mehr Männer für diese Themen interessieren würden. Die Bewusstseinsbildung für Geschlechterstereotypen und patriarchale Verhältnisse fängt zum Zeitpunkt unserer Geburt an und es muss in der Gesellschaft ankommen, dass wir aktiver dagegen arbeiten müssen. Deshalb ist es auch wichtig, dass Männer sich mit diesen Themen beschäftigen. Wenn Menschen sehen, welche Dynamiken hinter geschlechtsspezifischen Tötungen stecken, bekommen sie einen ganz anderen Blick darauf. Diese Bewusstseinsbildung ist die Voraussetzung dafür, damit sich in unserer Gesellschaft noch mehr verbessert. 

Vielen Dank für das Gespräch!  

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