Am 25. Februar diesen Jahres wurde die Berufung der Aktivistin Hanna Poddig am Oberlandesgericht Schleswig abgelehnt. Die Hamburgerin hatte sich Anfang 2008 in Nordfriesland an eine Schiene gekettet, um einen Militärtransport aufzuhalten. Die Bahn verlangt jetzt 14 000 Euro Schadenersatz für die beschädigten Gleise.

Die Aktion vor drei Jahren bewertet sie als relativen Erfolg, sie sagt: „Ich sehe darin ein mutmachendes Beispiel“. Der Zug wurde für mehre Stunden an der Weiterfahrt gehindert und die Feuerwehr musste die Schienen zersägen um Hanna Poddig frei zu bekommen. Zudem steigerte Poddig ihre Medienpräsenz deutlich, Berichte in überregionalen Tageszeitungen und Fernsehauftritte waren die Folge ihrer spektakulären Aktion.

Hanna Poddig auf einem Workshop foto: Bettina Stöß
Hanna Poddig auf einem Workshop foto: Bettina Stöß

Für Poddig, die laut eigener Angabe „im Rucksack“ wohnt, sind 14 000 Euro eine Menge Geld – sie wird in keinem Fall bezahlen und verweist auf die Möglichkeit der Privatinsolvenz mithilfe einer eidesstattlichen Versicherung. „Ich habe keine Angst, in meinem Lebensentwurf spielt Geld keine wichtige Rolle“, sagt sie. Einzig für die Begleichung der Anwaltskosten sammle sie zurzeit Geld, so Poddig. Die Bahn wird laut eines DB-Sprechers ihre Schadenersatz-Forderung auf keinen Fall fallenlassen, unabhängig von Poddigs Zahlungsabsicht.

Ihren Lebensentwurf beschreibt sie als libertär und anarchistisch: „Ich wünsche mir, dass die Menschen in Kooperationen zusammenleben und diese auch jederzeit wieder verlassen können“. In diesem Entwurf ist für Militär kein Platz, daher sei ihrer Meinung nach „protestieren gegen die Bundeswehr immer gut.“

Die Forderung der DB war in vorhergehenden Prozessen häufig noch von den Gerichten stark gemindert worden. So hatten sich 2003 fünf Demonstranten an einen Betonblock unter Bahngleisen angekettet um einen Castor Transport zu behindern. Das gelang dann auch für 17 Stunden. Damals verlangte die DB über 10 000 Euro – erstritt vor Gericht aber nicht einmal die Hälfte der Summe.

Ein Verfahren um Schadenersatzansprüche vor einem Zivilgerich hatte Poddig nicht erwartet. Von einem fairen Prozess will sie auch nicht reden: „Fair und Prozess widerspricht sich in meinen Augen“, schließlich sei der Richter nicht neutral, sondern vertrete ein Wertekonzept und handle auf Auftrag des Staates. Poddig wurde in einem strafrechtlichen Prozess zu 120 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt.

Die Berufung gründete sich unter anderem darauf, dass die Demonstration auf Schienen von der Polizei nicht offiziell aufgelöst wurde. Dies ist jedoch laut Richter Williams auch nicht zwingend erforderlich.

Die Berufungsverhandlung und Urteilsverkündung fand unter angespannter Atmosphäre statt, mehr als ein ein halbes Dutzend Polizisten bewachten den Eingang zum speziell gesicherten Gerichtssaal – zwei Personen wurden des Saales verwiesen. Poddig und ihre Mitstreiter tarnten sich als „Freundeskreis Bundeswehr“ und feierten die Ablehnung der Berufung mit Sekt.

Noch ist das letzte Wort jedoch nicht gesprochen. Poddig behält sich vor, das Urteil vor den höheren Instanzen, in diesem Fall der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht, anzufechten.

Autor*in
Share.
Leave A Reply