Am Donnerstag, dem 15. Januar 2015, war im Kieler Legienhof der vorsitzende Richter des Bundesgerichtshofs Herr Professor Thomas Fischer zu einer Podiumsdiskussion über tagesaktuelle strafrechtliche Themen zu Gast. Er war einer Einladung des Schleswig-Holsteinischen Landesverbandes des Zusammenschlusses von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. gefolgt.  Die öffentliche Veranstaltung sollte sich vor allem um die vier Brennpunkte „Entnazifizierung des § 211 StGB“, „Staatsanwaltschaft: objektivste Behörde der Welt oder Politik mit anderen Mitteln?“, „Sexualstrafrecht: Schutzlückenkampagne zu § 177 StGB“ und „Deal: Fremdkörper im Strafprozess“ drehen.  Den Studenten der Rechtswissenschaft ist Herr Professor Fischer wahrscheinlich vor allem aufgrund eines aktuellen Interviews auf dem Online-Portal der ZEIT bekannt, in dem er erklärt, was an den Universitäten beim Jurastudium falsch laufe. Außerdem startete dort am 13. Januar dieses Jahres seine wöchentliche Kolumne Fischer im Recht, die vom Recht und der Gerechtigkeit handelt.

Im Legienhof, Legienstraße 22 war bereits eine dreiviertel Stunde vor Beginn der Veranstaltung der Andrang auf die Sitzplätze groß. Um 19.00 Uhr, dem eigentlichen Beginn der Veranstaltung, drängten sich noch immer zahlreiche Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, Richterinnen, Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor der Tür. Als nach einer Umbauphase, in der noch ein paar mehr Sitzplätze geschaffen wurden, die Veranstaltung um 19.20 Uhr mit einem Grußwort der Ministerin für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein, Frau Anke Spoorendonk, eröffnet wurde, hatten leider noch immer nicht alle Interessierten einen Platz gefunden und der Raum wurde „wegen Überfüllung geschlossen“. Moderiert wurde die Podiumsdiskussion vom Vizepräsidenten des Landgerichts Lübeck, Herrn Hartmut Schneider, und dem Direktor des Amtsgerichts Ratzeburg, Herrn Prof. Dr. Frank Rose.

Nacheinander wurden die vier, auch auf Plakaten im Juristischen Seminar und Facebook beworbenen Themen abgehandelt. Auf Fragen der Moderatoren nach Herrn Professor Fischers Meinung zu aktuellen Debatten um die Änderungen der §§ 211 und 177 des Strafgesetzbuches, die Rolle der Staatsanwaltschaft im Bezug auf die Politik und die Ablehnung von Deals im Strafprozess antwortete dieser ausführlich und brachte auch an mancher Stelle durch die eine oder andere Anekdote aus seiner langen Laufbahn als Richter das Publikum zum Schmunzeln. Nach jedem Beitrag von Herrn Professor Fischer gab es die Gelegenheit für die Zuhörer auch selbst Fragen zu stellen. Diese Möglichkeit wurde lediglich von drei der Anwesenden wahrgenommen. Ein richtiger Dialog zwischen Publikum und Podium wollte so leider nicht entstehen, sodass von einer Diskussion wohl eher nicht gesprochen werden kann.

Insgesamt war es aber trotz der angespannten Raumsituation ein interessanter und auch unterhaltsamer Abend, der zum Nachdenken über einige aktuelle Themen im Strafrecht, wie beispielsweise die Pläne zur Änderung des sogenannten Mordparagraphen, anregt. Die Themen waren nicht nur für (angehende) Juristen ausgelegt, sondern für Jedermann gedacht, beschreiben sie doch auch weit über den Bereich des Strafrechts hinausgehende Symptome gesellschaftlicher Verwerfungen der heutigen Zeit. Falls sich einmal die Gelegenheit ergibt, eine solche Veranstaltung zu besuchen, sollte man diese auf jeden Fall wahrnehmen – denn wann hat man schon einmal die Chance, einen Bundesrichter live zu sehen und ihm Fragen zu stellen?

Bildquelle: Pressefoto des Bundesgerichtshofs  Fotograf: Joe Miletzki

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