Ein Gastkommentar von Ernst Unruijk*

Die Institution Universität beherbergt einen Hort intransparenter Entscheidungen, sei es bei der Notengebung oder der Besetzung von Stellen. Auch der AStA leistet bei der Besetzung von Ausschüssen seinen Beitrag zur Intransparenz.

Zu meiner Person: Als Student bewarb ich mich vor einer gefühlten Ewigkeit für einen Ausschuss. Im Laufe meiner Studienzeit war ich in diversen Gremien wie FSR, StuPa oder in universitätsinternen Ausschüssen aktiv. Kurzum, ich habe Vorerfahrung und Spaß an der Arbeit. Als ich den Ablehnungsbescheid des AStA erhielt, hakte ich nach. Ich wollte wissen, nach welchen Kriterien gewählt wird. Im Folgenden soll es darum gehen.

Der Senat und andere Gremien der Uni (wie zum Beispiel das Studierendenparlament) verfügen über Ausschüsse, um universitäre Angelegenheiten zu besprechen und Beschlüsse zu fassen.

Für die Senatsausschüsse gelten folgende Regeln: Alle Vertreter*innen jeder Mitgliedergruppe (Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Studierende, Mitarbeitende der Verwaltung/Technik) werden vom Senat gewählt. Die Amtszeit für Studierende beträgt ein Jahr, für alle anderen zwei Jahre. Jede Mitgliedergruppe schlägt Vertreter*innen vor. Und genau da liegt das Problem: der Vorschlag von Vertreter*innen.

Zumeist verschickt der AStA E-Mails mit der Bitte, sich als Vertreter*in oder Stellvertreter*in für einen Ausschuss zu bewerben. In der Regel reicht ein kurzes Motivationsschreiben als Bewerbung aus. Manchmal aber quatscht der AStA anscheinend irgendwelche Bekannten an, ob die nicht in einen Ausschuss möchten, oder Bewerber*innen werden ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Ich habe beim AStA nachgefragt. Eine Person sagte mir, sie sei nur im Ausschuss, weil sie gefragt wurde, sie selbst halte sich nicht für qualifiziert. Ist es angesichts einer öffentlichen Ausschreibung in Ordnung, Personen einfach zu Mitgliedern zu ernennen? Denn nichts anderem kommt diese Methode gleich.

Das ‚Auswahlverfahren‘‟ scheint ebenfalls zwielichtig zu sein. Nach welchen Kriterien werden die Bewerber*innen ausgewählt? Durch wen findet die Auswahl statt? Hat jede*r Beurteilende eine Stimme oder haben die studentischen Senator*innen ein Vetorecht? Werden Datenschutzbestimmungen eingehalten? Gibt es Sitzungsprotokolle über die Auswahl der Bewerber*innen oder Protokolle über die Auswahlgespräche? Weder auf der Internetseite des AStA lassen sich Informationen finden, noch ist der AStA selbst bereit, Antworten zu geben. Meine Anfragen wurden ‚ausgesessen‘.‟

Im April letzten Jahres konnte der Ethikausschuss durch vier studentische Vertreter*innen besetzt werden. Die studentischen Senator*innen und der AStA entschieden sich dazu, dass ein Platz einem*r Senator*in und ein weiterer Platz einem Mitglied des AStA vorbehalten bleiben soll. Die restlichen zwei Plätze wurden ausgeschrieben. Es stellt sich hier die Frage, warum die ersten zwei Plätze diesen Personen vorbehalten blieben, wenn von Bewerber*innen eine „verlässliche Teilnahme an den Sitzungen und eine Vor- und Nachbereitung“ sowie vorbereitende Treffen mit den studentischen Mitgliedern gefordert werden. Haben diese Personen bestimmte Kompetenzen, welche sie besonders qualifizieren? Wie erfolgte die Auswahl der Bewerber*innen? Auf Nachfrage teilte man mir lediglich mit, dass man sich „dazu entschieden habe‟, die Plätze so zu besetzen“ (und nicht anders) und dass es ihnen „wichtig ist, den AStA einzubinden“‟. Eine Begründung, warum die Entscheidung so fiel oder wieso es ihnen wichtig ist, erfolgte nicht.

Es ist schön, dass man als Studierende*r in universitären Gremien mitwirken kann (und dieses Recht sollte in Anspruch genommen werden). Wenn das Verfahren über die Mitgliedschaft aber weder transparent noch demokratisch ist, dann dürfen erhebliche Zweifel und Korrekturen angebracht sein. Möglicherweise verwundert es den einen oder die andere nun nicht, dass die Beteiligung und das Interesse von Studierenden an Wahlen oder Ausschüssen so niedrig ist, wenn der AStA ‚alles unter sich ausmacht‘‟. Klüngelt der AStA? Es würde mich freuen, wenn der AStA nun auch offiziell Stellung bezieht, um an dem Problem zu arbeiten.

Der AStA und die studentischen Senator*innen werden hiermit aufgefordert, ihre Verfahrensregeln hochschulöffentlich bekannt zu machen und ihre Entscheidungen nach demokratischen Prinzipien transparent durchzuführen.

Eine kleine Anekdote zum Schluss: Als ich mich erneut im Oktober um einen Ausschusssitz bewarb, erhielt ich nach der Besetzung eine Nachricht vom AStA: Meine Bewerbung sei untergegangen und konnte nicht berücksichtigt werden. Fehlte nur noch der Kommentar: „Viel Glück beim nächsten Mal!“

*Name von der Redaktion geändert


Anmerkung der Redaktion: Wir haben beim AStA um Stellungnahme gebeten, den Artikel dazu findet ihr hier.

Autor*in

Hier veröffentlicht DER ALBRECHT seine Gastartikel – eingesandt von Studierenden, Professor*innen und Leser*innen der Zeitung.

Share.
Leave A Reply