Ein Artikel von Eva-Lena Stange und Leona Sedlaczek

Jahrelanges Debattieren, Argumentieren, Abwägen und Prognostizieren fand im Dezember 2015 im Kieler Landtag sein Ende: Das neue Hochschulgesetz wurde beschlossen und damit auch die Abschaffung der Anwesenheitspflicht an den schleswig-holsteinischen Universitäten. Jetzt – knapp ein Jahr nach der erstmaligen Durchführung der Regelung – ist das Thema wieder auf dem Tisch: Die Landesrektorenkonferenz Schleswig-Holstein (LRK SH) will bei den Landtagsfraktionen dafür werben, die pauschale Abschaffung der Anwesenheitspflicht wieder zu streichen, so Udo Beer, Vorsitzender der LRK und Präsident der Fachhochschule Kiel, Ende 2017.

Schleswig-Holstein wäre nicht das erste Bundesland, das zurückrudert. Im Februar hat die schwarz-gelbe Landesregierung Nordrhein-Westfalens die Abschaffung der Anwesenheitspflicht abgeschafft. Erst vor drei Jahren hatte die damalige rot-grüne Landesregierung unter Hannelore Kraft die Studierenden vom Gebot der Dauerpräsenz in Lehrveranstaltungen befreit. Nun dürfen die Hochschulen wieder selbst entscheiden, in welchen Veranstaltungen die Studierenden regelmäßig körperliche Präsenz zeigen müssen, um das Modul bestehen zu können. Während die Befürworter dieser Kehrtwende von besseren Noten und niedrigeren Abbruchquoten träumen, fürchten Gegner den Verlust der noch taufrischen Flexibilität
und Selbstständigkeit.

Ob die Anwesenheitspflicht auch in Schleswig-Holstein wieder ein Thema wird, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Im Koalitionsvertrag der schleswig-holsteinischen Jamaika-Regierung wird eine Prüfung der Auswirkungen der weggefallenen Präsenzpflicht festgelegt. Dass es sich dabei um einen Kompromiss der drei Regierungsparteien handelt, ist klar: Die Grünen haben die Anwesenheitspflicht erst vor einem Jahr abgeschafft und wollen keine Wiedereinführung. Die CDU dagegen kündigte schon im Wahlprogramm für die Landtagswahl 2017 an, „die Festlegung von Präsenzpflichten für Vorlesungen, Seminare und Labore den schleswig-holsteinischen Hochschulen zu überlassen“. Gleiches gilt für die FDP, die im Wahlprogramm postulierte, dass die Anwesenheitspflicht „an den Hochschulen bzw. an den jeweiligen Fakultäten im Dialog zwischen Dozenten und Studierenden sinnvoll geregelt und nicht vom Gesetzgeber vorgegeben werden“ solle. Die Evaluation soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, konkrete Schritte sind bisher noch nicht vorgesehen. Trotzdem rumort es an den Hochschulen zwischen Nord- und Ostsee. Die LRK begründet ihre Forderung, das Verbot der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen wieder aufzuheben, hauptsächlich mit dem möglichen Wegfall von Prüfungen in Form von sogenannten Sitzscheinen und hohen Abbruchquoten, die durch ein strukturierteres Studium sinken könnten. „Die Lehrenden können diese Fortschritte am besten beobachten, wenn sie ihre Studierenden in Veranstaltungen erleben“, so Kieler FH-Präsident Udo Beer gegenüber der SHZ.

Seit dem Sommersemester 2017 ist die Anwesenheitspflicht an Universitäten in Schleswig-Holstein abgeschafft. Die damalige Küstenkoalition aus SPD, Grünen und SSW begründete diesen Schritt mit dem Anspruch, das Studium besser mit Nebenjob, Krankheit und der Pflege Angehöriger in Einklang zu bringen. In Vorlesungen, Übungen und Seminare müssen Studierende laut Gesetz seitdem nicht mehr regelmäßig anwesend sein, um zur Klausur oder Hausarbeit zugelassen zu werden. Ausnahmen gelten für Laborpraktika, Sprachkurse und praktische Übungen. Trotzdem gibt es auch innerhalb der CAU immer wieder Diskussionen und Konflikte rund um das Thema. Die Seiten in der Debatte um die Anwesenheitspflicht haben sich klar positioniert: Die eine fordert vorrangig Freiheit, die andere Präsenz, beiden geht es jedoch um gute Lehre.

Um die aktuelle Lage zu evaluieren und herauszufinden, wie die Kieler Studierendenschaft zum Thema Anwesenheitspflicht steht, hat DER ALBRECHT im März 2018 eine Umfrage mit 523 Teilnehmenden durchgeführt. 72,8 Prozent gaben an, in manchen Lehrveranstaltungen zur Anwesenheit verpflichtet zu sein.  16,6 Prozent der Befragten haben in ihrem Studium keine Anwesenheitspflicht. Alarmierend ist jedoch, dass 10,6 Prozent der Teilnehmenden angaben, in jeder Lehrveranstaltung zur Anwesenheit verpflichtet zu sein, was nach dem aktuellen Hochschulgesetz nicht rechtens wäre. Darüber hinaus scheinen manche Dozierende Maßnahmen zu ergreifen, um sich die Anwesenheitspflicht zu erschleichen. „Bei uns werden zum Teil Seminare zu praktischen Übungen umdeklariert“, berichtete Jonas, Student der Politikwissenschaften und Soziologie. „Bei uns gibt es keine Anwesenheitspflicht, aber es werden Punkte für mündliche Beteiligung vergeben, sodass es doch wieder Druck gibt“, sagt BWL-Studentin Clara. Auch der AStA Kiel berichtet von einigen eingegangenen Beschwerden.

Ein vom AStA in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten befinde sogar, dass einige zurzeit an der CAU herrschenden Regelungen nicht konform mit dem Hochschulgesetz seien. „Das Problem ist, dass man hier an der Uni keine Mehrheiten für das Thema findet“, so Katharina Mahrt vom AStA, die auch die fehlende Einmischung in das Thema seitens der Fachstudierenden bemängelt. Laut ALBRECHT-Umfrage wünschen sich 62,1 Prozent der Befragten keine Anwesenheitspflicht, während 30,4 Prozent die aktuelle Regelung präferieren, sie nur in manchen Veranstaltungen zu halten. Ob die CAU nach dem gewaltigen bürokratischen Aufwand überhaupt Interesse daran hat, eine eventuelle Rückabwicklung durchzuführen, bleibt abzuwarten.

In der Germanistik wurde mittlerweile eine weitere Regelung gefunden: Zweimal darf unentschuldigt, zweimal mit Attest gefehlt werden. Dies sei ein Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Studierenden und den Anforderungen der Lehre, so Prof. Dr. Timo Felber, Dozent am Institut für Germanistik. „Die Studierenden der Fächer und in den Fachschaften sollten mit den Dozenten ins Gespräch kommen. Ich glaube nicht, dass von oben, top down, eine verbindliche Regelung für alle Fächer geschaffen werden sollte. Man sollte es den Leuten vor Ort, die sich wirklich in diesen Dingen bewegen müssen, überlassen, basisdemokratisch zu entscheiden.“ Felber hält die Anwesenheitspflicht für wichtig, damit er sichergehen kann, allen Studierenden die jeweiligen Kompetenzen zu vermitteln und sie sprechfähig zu machen, was eine entscheidende Kategorie in der Ausbildung sei. „Ich würde gerne alle Studierenden mitnehmen und Interesse wecken – in den Seminaren ist das möglich. Die Studierenden vergeben sich vielleicht eine Chance, wenn sie die Anwesenheit nicht wahrnehmen.“

Schon jetzt ein Urteil über die Folgen der Abschaffung der Anwesenheit zu fällen, könnte jedoch voreilig sein. Da die Regelung erst seit dem Sommersemester 2017 tatsächlich Einzug in den Kieler Universitätsalltag fand, ist damit zu rechnen, dass der Umgang mit der neu gewonnenen Freiheit der Studierenden, selbst über ihre An- oder Abwesenheit zu bestimmen, sich zunächst noch einpendeln muss. Wahrscheinlich können erst nach ein paar Jahren der Durchführung aussagekräftige Rückschlüsse auf die Auswirkungen des Gesetzes getroffen werden. Julian Schüngel, Vorstand des AStA der Uni Kiel, hält eine erneute Abschaffung für voreilig und sagt, die jetzige Regelung müsse erst einmal wirken. Wie viele andere führt auch Julian das Argument an, dass es unter anderem mit Blick auf die Berufswelt darum gehen müsse, Selbstständig- und Eigenverantwortlichkeit zu fördern, nicht aber Gehorsamkeit. Die bisherige Bilanz des Kieler AStA hebt das – entgegen der Befürchtungen – positiv veränderte Kursklima hervor: „Die Atmosphäre war in Seminaren früher nicht so produktiv, wenn ein Drittel der Leute einfach nur da saß, aber nicht mitgearbeitet hat“, sagt Julian. „Gute Lehre macht eine Anwesenheitspflicht überflüssig, denn dann kommen die Leute auch so.“ Leerer seien lediglich die Kurse geworden, die „didaktisch nicht so doll“ seien.


Titelbild: Wikimedia Commons, Uni EF; bearbeitet von Leona Sedlaczek

Autor*in

Hier schreiben mehrere Autor:innen der ALBRECHT-Redaktion oder Personen, die ihren Text anonym veröffentlichen wollen.

Share.
Leave A Reply